Freitag, 2. September 2016

Wahlprüfsteine - Antwort der Fraktion der SPD



Ihre Wahlprüfsteine beantworte ich für die SPD wie folgt:

Frage 1: Was werden Sie unternehmen, damit der Beschluss der BVV tatsächlich vom Bezirksamt umgesetzt wird.

Wir werden darauf achten, dass bei der Neubildung das Ressort Stadtentwicklung den Grünen entzogen wird. Nach über 30 Jahren zeigen sich in diesem Amt ganz offenkundig Degenerationserscheinungen bei den Grünen. Das Ressort muss von eine/r Stadträtin/rat geführt werden, der BürgerInnen nicht als Gegner begreift.

Frage 2: Welche Formen der Bürgerbeteiligung halten Sie in diesem Fall für angemessen (Regelmäßige Steuerungsrunde, Runder Tisch, andere).

Was die Wahl der Beteiligungsformen betrifft, sind wir nach allen Richtungen offen. Man sollte alles ausprobieren und dann sehen, für welche Fälle welche Form der Bürgerbeteiligung angemessen und realistisch sind.

Frage 3: Wie steht Ihre Partei dazu, dass von den Investoren und dem Bezirksamt eine Planung favorisiert wird, die nach den Feststellungen des renommierten Verwaltungsrechtsanwaltes Herrn Dr. Sommer wie folgt zu qualifizieren ist: 
"Die Planungen der Blücher 26 Housing GmbH sind nach dem Maß der baulichen Nutzung planungsrechtlich nicht zulassungsfähig, solange der Baunutzungsplan nicht durch einen Bebauungsplan abgelöst wird. Die Planung der Blücher 26 Housing GmbH ist geradezu der typische Fall einer Planung, die wegen des geplanten hohen Nutzungsmaßes ein Planerfordernis auslöst. Es bedarf eines Bebauungsplans oder deutlicher Abstriche am Nutzungsmaß, um die Planung an die Grundzüge des Baunutzungsplans 1958/60 anzupassen. Die Position des zuständigen Stadtrats, der zum Ausdruck bringt, den Baunutzungsplan als planungsrechtliche Grundlage anwenden zu wollen und das Projekt der Blücher 26 Housing GmbH zu unterstützen, sind mit geltendem Bauplanungsrecht offenbar nicht vereinbar." 

Auch wir bevorzugen in diesem Fall grundsätzlich ein Bebauungsplanverfahren und entsprechende Wettbewerbsverfahren. Das aktuelle Verfahren und der nun feststehende Städtebau ist in jedem Fall unbefriedigend. Das Bezirksamt negiert auch in anderen Fällen (z.B. Nachverdichtungsmaßnahmen der WBM in Friedrichshain-West) jegliches Planerfordernis, um nach sich anschließenden und erfolgreichen Bürgeranträgen das Gegenteil zu behaupten.

Frage 4: Unsere Initiative plant einen Einwohner*innenantrag nach § 44 BezVwG. mit folgendem Inhalt: 
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: - Der öffentliche Spielplatz ist am jetzigen Ort und in seiner Qualität zu erhalten.  Ein Grundstückstausch findet nicht statt. - Das Bezirksamt wird ersucht, für das Grundstück der Blücherstr. 26 eine klimaschützende ("stadtklimatisches Sanierungsgebiet"), baurechtsentsprechende, kiezbewahrende Planung zu erwirken. Mittel dazu kann die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 6 AGBauGB mit Vorentwurf nach §9 Abs. 1 BauGB mit Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und/ oder die Ausweisung als Erhaltungsgebiet. - Ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohner_innen und Bewohner_innen mit regelmäßigen Steuerungsrunden und Workshops ist zu entwickeln und umzusetzen. - Schutz vor schleichendem Verfall des Gesamtensembles May/Rossow. Bauaufsichtsrechtliche Prüfung der baulichen Missstände in den Gebäuden.  
Werden Sie diese Aktion unterstützen bzw. wie stehen Sie zu den Forderungen?

Die SPD Friedrichshain-Kreuzberg unterstützt einen solchen Einwohnerantrag.

Mit freundlichen Grüßen
John Dahl

Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion in der
Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg 


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